GVO-Kriterien für Bier, Wein und Spirituosen

In vielen Spirituosen-Lieferketten wie Bier, Wein und Spirituosen, insbesondere bei Getränken aus Mais, besteht ein erhebliches und wachsendes Risiko gentechnisch veränderter Organismen. Ein beträchtlicher Teil (ungefähr mehr als 90 Prozent) des heute weltweit angebauten Mais ist gentechnisch verändertes Getreide. Der zur Alkoholdestillation verwendete Mais stammt daher zunehmend aus gentechnisch veränderten Quellen.

GVO-Kriterien für Bier, Wein und Spirituosen

Auch gentechnisch veränderte Kartoffeln erfreuen sich vor allem in den letzten Jahren zunehmender Beliebtheit und haben das Potenzial, sich heute auf bestimmte Lieferketten für Spirituosen auszuwirken.

Einige große Spirituosenunternehmen reagieren auf diese wachsende Bedrohung, indem sie behaupten, nicht gentechnisch verändert zu sein. Allerdings werden nicht alle dieser Behauptungen durch das NON GMO-Kennzeichnungsprogramm unterstützt.

Für gentechnisch veränderte Hochrisikoprodukte gelten bei der Bewertung als Input zusätzliche Anforderungen. Bei alkoholischen Produkten werden Hochrisikoeinträge in drei Gruppen eingeteilt:

  • Fermentationsmedium: Produkte, die zur Herstellung von Alkohol fermentiert werden, können ein GVO-Risiko darstellen. Bei Zucker aus Mais, Kartoffeln und Zuckerrüben besteht ein hohes Risiko für gentechnische Veränderungen.
  • Zugesetzte Zutaten: Auch nach der Gärung hinzugefügte Zusatzstoffe wie Aromen und Farbstoffe werden bei der Bewertung berücksichtigt. Auch Inhaltsstoffe wie Milch stellen ein häufiges GVO-Risiko in Alkoholprodukten dar.
  • Mikroorganismen und Enzyme: Hefe ist ein Mikroorganismus und daher ein Eintrag mit hohem Risiko. Alle Mikroorganismen, einschließlich Fermentationsmikroben, müssen gentechnikfrei sein und dokumentiert sein. Sie sind gentechnikfrei muss eine unterstützende Erklärung beiliegen. Mikroorganismen haben keinen Anspruch auf Mikroausnahmen und müssen immer gentechnikfrei sein. Enzyme sind risikoreiche Einsatzstoffe, die häufig als Verarbeitungshilfsstoffe in Bier-, Wein- und Spirituosenprodukten verwendet werden. Auch die im Endprodukt enthaltenen funktionellen Enzyme kommen in vielen Fällen nicht für eine Mikrofreistellung in Frage.

Grundsätzlich werden die Einsatzstoffe alkoholischer Produkte nach ihrem Risikostatus, ihrer Prüfbarkeit und ihrem Gewicht im Endprodukt klassifiziert. Wenn das Produkt prüfbare, risikoreiche Inhaltsstoffe enthält, müssen GVO-Tests durchgeführt werden.

Unsere Organisation handelt verantwortungsbewusst, um Menschen, die sich bewusst um ihre Gesundheit kümmern, bei der Auswahl der benötigten Lebensmittel zu helfen und versucht, die Hersteller dabei zu unterstützen, ihre Bemühungen in dieser Richtung unter Beweis zu stellen.